Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M. aus Ulm übernimmt das als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - wozu das Markenrecht originär gehört - für Sie.
Bei Markenanmeldungen, gerade wenn es um einen wichtigen Produktnamen oder gar den Unternehmensnamen geht, müssen von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden, damit Sie maximalen Markenschutz genießen.
Dies betrifft sowohl die Abstimmung der eigenen Marken, die Recherche der umliegenden Markenlandschaft, die Festlegung der zu schützenden konkreten Waren- und Dienstleistungen sowie die Bestimmung der Markenart (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, 3-D-Marke…). Und schließlich erfolgt die Festlegung des räumlichen Schutzbereichs. Denn eine Marke können wir als deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München bzw. Jena, als europäische Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante oder auch als internationale IR-Marke bei der Word Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf für Sie anmelden und schützen lassen.
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen erhalten Sie unverzüglich eine Antwort bzw. einen Termin zur Besprechung Ihrer Markenstrategie. Die Umsetzung der Markenanmeldung erfolgt hiernach unmittelbar.
Wir bieten Ihnen eine Markenanmeldung zu fairen Pauschalgebühren, die wir Ihnen vorher offen und klar kommunizieren. Sprechen oder schreiben Sie uns an und wir senden Ihnen unverbindlich unsere Mandanteninformationen zur Markenanmeldung zu.